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• Für jede Veranstaltung der Katholischen Erwachsenenbildung ist eine Teilnahmeliste der KEB nötig. Eine Blankoversion finden Sie ➔ hier.
• Neben den genauen Anschriften sind die Unterschriften aller Teilnehmer:innen sowie die Veranstaltungsleitung, die Zeiten und das Thema einzutragen.
• Wenn Sie uns die Veranstaltung melden, senden wir Ihnen gern per E-Mail eine vorausgefüllte Liste zu.
• Findet die Veranstaltung online statt, ersetzt ein Bildschirmfoto die Unterschrift auf der Teilnahmeliste als Nachweis für die Teilnahme.
• Es müssen mindestens sieben Teilnehmende plus Referent:in angemeldet/anwesend sein.
➔ zu den Hinweisen für die Zusammenarbeit
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Anerkennung als Bildungsurlaub
Die Veranstaltung ist gemäß niedersächsischem Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) unter der Nr. B22-113224-25 als Bildungsurlaubsmaßnahme anerkannt.
Außerdem ist die Katholische Erwachsenenbildung Niedersachsen (KEB) in NRW als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung gemäß § 10ff Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) anerkannt unter dem AZ: 48.06.01-192 mit Bescheid vom 29.09.2014.
➔ zum Formular Antrag BU beim Arbeitgeber NDS
➔ zum Formular Antrag BU beim Arbeitgeber NRW