Wienäber, Charlotte
Kindheitspädagogin, Frühpädagogik – Leitung und Management von Kindertageseinrichtungen B.A., Leiterin Kindertagesstätte, Fachkraft Kinderschutz
Inhalte Die gemeinsame Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung gehört zum Bildungsauftrag der Kindertagesstätten in Niedersachsen. Dieser ist im Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) verankert und zielt auf „die gleichberechtigte, inklusive gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder“ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 NKiTaG) und sieht die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung vor. In jeder integrativen Gruppe ist über die personelle Mindestausstattung einer Regelgruppe hinaus auch eine pädagogische Fachkraft mit heilpädagogischer Qualifikation tätig. Eine pädagogische Fachkraft, die eine zusätzliche heilpädagogische Qualifikation durch eine Weiterbildung im Umfang von mindestens 260 Unterrichtsstunden erworben hat, die hinsichtlich Zielsetzung und Inhalt den Rahmenplan für die berufsbegleitende Weiterbildung „Integrative Erziehung und Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder im Kontext inklusiver Bildungsprozesse“ des niedersächsischen Kultusministeriums zugrunde legt, kann ebenfalls in der heilpädagogischen Förderung tätig sein. Baustein 1: Entwicklung integrativer Erziehung (Teil I) und gesetzlicher Grundlagen in Niedersachsen (Teil II) 25 UE Baustein 2: Integration im Kontext gesellschaftlicher Entwicklung 15 UE Baustein 3: Bildung, Entwicklung und Lernen von Kindern im Alter von null bis zehn Jahren (20 UE) Baustein 4: Beeinträchtigung kindlicher Entwicklung: Erscheinungsformen, Ätiologie, Diagnose und Bedeutung für Pädagogik und Therapie 20 UE Baustein 5: Pädagogisch-didaktische Ansätze in der Tageseinrichtung für Kinder im Kontext integrativer Arbeit 20 UE Baustein 6: Beobachtung - von einer zufälligen Beobachtung zu einem systematischen (strukturierten) Beobachten und Dokumentieren in der Tageseinrichtung für Kinder 15 UE Baustein 7: Theorie und Praxis projektorientierter Planung 15 UE Baustein 8: Partizipation, Kommunikation und Sprache 30 UE Baustein 9: Pädagogisches Arbeiten mit Kindern mit „schweren Behinderungen“ 15 UE Baustein 10: Praxis in Tageseinrichtungen für Kinder mit und ohne Behinderung 20 UE Baustein 11: Theorie und Praxis projektorientierter Planung 15 UE Baustein 12: Pädagogik, Diagnostik und Therapie bei Kindern mit Behinderung als interdisziplinärer Auftrag 20 UE Baustein 13: Die Tageseinrichtung für Kinder als Bildungs- und Erfahrungsraum 15 UE Baustein 14: Zusammenarbeit mit Eltern, Familien und Institutionen 20 UE Vertiefung/Schwerpunkt/Prüfungsvorbereitung 15 UE Gesamt: 280 UE Die Weiterbildung wird nach dem Rahmenplan für eine berufsbegleitende Weiterbildung „Integrative Erziehung und Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder im Kontext inklusiver Bildungsprozesse“ des niedersächsischen Kultusministeriums durchgeführt. Selbstgesteuertes Lernen - Führen eines Lerntagebuches - Regelmäßige Peer-Gruppen-Treffen Teilnehmende Die Weiterbildung ist für pädagogische Fachkräfte gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 Nrn. 1-3 NKiTaG (staatlich anerkannte Erzieher-/innen, staatlich anerkannte Kindheitspädagog-/innen sowie staatlich anerkannte Sozialpädagog-/innen) konzipiert. Nur sie erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen, um nach erfolgreicher Teilnahme an der Weiterbildung an Stelle einer heilpädagogischen Fachkraft in einer integrativen Kindergartengruppe tätig werden zu können. Voraussetzung sollte eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung sein. Leistungsnachweise - Min ein Protokoll eines Lehrgangstages pro Teilnehmer/-in - Schriftliche Projektplanung einschließlich einer Tätigkeitsstrukturanalyse - Vorlage einer schriftlichen Beobachtungsanalyse (vgl. Baustein 6) oder einer schriftlichen Buchpräsentation (Länge max. 3 DIN-A4-Seiten). - Verbindliche Hospitationen im integrativen Handlungsfeld außerhalb der eigenen Einrichtung. Die Hospitation hat verbindlich in einer Tageseinrichtung für Kinder mit integrativer Gruppe außerhalb der eigenen Einrichtung zu erfolgen, um den eigenen Erfahrungshintergrund zu verbreitern. Dabei ist eine Dauer von drei Tagen anzustreben, der Mindestumfang von einem Tag (8 UE) ist nicht zu unterschreiten. Für die Organisation der Hospitationen sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich Abschluss Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Hausarbeit über ein Thema aus dem Themenkanon der Bausteine 1 - 14. Die Arbeit dokumentiert und reflektiert z.B. eine Befragung, ein Projekt, einen Fall oder eine Praxisevaluation unter Verwendung der relevanten Fachliteratur. Das Thema der Hausarbeit, die mindestens zehn und nicht mehr als 25 DIN-A4-Seiten umfasst, wird in Absprache mit der Kursleitung von den Teilnehmenden selbst gewählt. Die mündliche Prüfung erfolgt in Form eines Kolloquiums, dessen Ausgangspunkt das Thema der schriftlichen Arbeit ist. Das Kolloquium dauert pro Prüfling max. 20 Minuten. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat. Termine Eine Übersicht zu den Terminen finden Sie demnächst rechts unter "Downloads". Änderungen sind vorbehalten. Referent:innen Lisa Dispep Dr. Kathrin Hormann Nadine Pietzovski Charlotte Wienäber N.N. Kosten Für im Landkreis Hildesheim tätige pädagogische Fachkräfte werden die Kosten vom Landkreis Hildesheim übernommen. Externe Interessenten nehmen bitte mit uns Kontakt auf. Für Sie gelten abweichende Kursgebühren und Teilnahmebedingungen. Informationen und Anmeldung Franziska Schendel Pädagogische Mitarbeiterin der KEB 05121-2064973 I schendel@keb-hi.de Anmeldungen bitte per Mail an schendel@keb-hi.de. Um eine Anmeldung durch den Träger wird gebeten. Dieser ist für die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen zuständig.
Die Weiterbildung wird in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Hildesheim durchgeführt. Bitte beachten Sie die Informationen zu Kursgebühren und Teilnahmebedingungen im Text.
Die Phase der Eingewöhnungen ist eine der stressigsten Zeiten für Kindertagespflegepersonen. Die neuen Kinder sollen in der Kindertagespflegestelle "ankommen" und eine Bindung zur Kindertagespflegeperson aufbauen. Zugleich müssen die Eltern "eingewöhnt" werden. Die partizipatorische Eingewöhnung ist ein bindungsorientiertes Eingewöhnungsmodell, das die Signale von Kindern und Eltern ernst nimmt und im Eingewöhnungsverlauf berücksichtigt. Somit nimmt das partizipatorische Eingewöhnungsmodell auch die Eltern mit in den Blick. Fühlen sich die Eltern wohl und vertrauen der Kindertagespflegeperson, ist es für das Kind leichter eine Beziehung zur Kindertagespflegeperson aufzubauen. Zugleich wird durch die positiven Erfahrungen in der Eingewohnung die Grundlagen für eine gelingende Erziehungs- und Bildungspartnerschaft geschaffen Kosten und Teilnehmende Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Hildesheim, Amt für Familie, Fachberatung Kindertagespflege statt. Für im Landkreis Hildesheim tätige Kindertagespflegepersonen ist die Teilnahme kostenlos. Für andere Teilnehmende beträgt die Teilnahmegebühr 90€. Bitte teilen Sie uns dieses bei der Anmeldung im Feld "Bemerkungen" mit. Ihre Ansprechpartnerin: Franziska Schendel Pädagogische Mitarbeiterin schendel@keb-hi.de Tel.: 05121 20649-73
Kindertagespflege ist ein wertvoller und unverzichtbarer Bestandteil der Kindertagesbetreuung. Sie wird von dafür qualifizierten Kindertagespflegepersonen geleistet. Als personenbezogene und familiennahe Betreuung eignet sich die Kindertagespflege in besonderer Weise für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bis drei Jahren. Sie ist gemäß gesetzlichem Förderauftrag (SGB VIII) Kindertageseinrichtungen gleich gestellt. Die damit einhergehenden hohen pädagogischen Ansprüche an die Kindertagespflegeperson erfordern eine kontinuierliche fachliche und persönliche Weiterbildung. Die Anschlussqualifizierung 160+ richtet sich an Personen, die bereits an einem Qualifizierungskurs von mindestens 160 Unterrichtseinheiten (UE) erfolgreich teilgenommen oder über eine pädagogische Ausbildung verfügen und Erfahrung als Kindertagespflegeperson haben bzw. aktuell tätig sind. Die Teilnehmenden vertiefen Themen aus der Kindertagespflege, die ihnen eine zusätzliche Hilfe für die alltägliche pädagogische Praxis und ihre selbstständige Tätigkeit sein sollen. Der Fokus der Qualifizierung liegt auf der Reflexion der eigenen Praxis und der Weiterentwicklung der Kompetenzen. Eine Übersicht der Module finden Sie auf dieser Seite, rechts unter „Downloads“. Die Weiterbildung 160+ umfasst die Einstiegsmodule (16 UE) und die Anschlussqualifizierung (140 UE) mit zusätzlichen 40 UE Selbstlerneinheiten, durchgeführt nach dem QHB („Qualität in der Kindertagespflege. Qualifizierungshandbuch (QHB) für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei“). Abschluss und Zertifikat Die Qualifizierung endet mit einer Lernergebnisfeststellung. Nach erfolgreichem Abschluss und bei regelmäßiger Teilnahme von mind. 90% der Unterrichtszeit erwerben die Teilnehmenden das Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ des Bundesverbands für Kindertagespflege. Teilnehmende und Kosten Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Hildesheim, Amt für Familie, Fachberatung Kindertagespflege statt. Sie richtet sich an im Landkreis Hildesheim tätige Kindertagespflegepersonen. Für diese ist die Teilnahme kostenlos. Die Gebühr für das Zertifikat beträgt 30€. Externe Interessierte nehmen bitte mit uns Kontakt auf. Für sie gelten gesonderte Bedingungen. Ihre Ansprechpartnerin Franziska Schendel schendel@keb-hi.de 05121 2064973