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Integrative Erziehung und Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder im Kontext inklusiver Bildungsprozesse Berufsbegleitende Weiterbildung nach dem Rahmenplan des niedersächsischen Kultusministeriums

ab 30. September 2024 | Hildesheim

Die gemeinsame Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung gehört zum Bildungsauftrag der Kindertagesstätten in Niedersachsen. Dieser ist im Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) verankert und zielt auf „die gleichberechtigte, inklusive gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder“ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 NKiTaG) und sieht die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung vor.
 
In jeder integrativen Gruppe ist über die personelle Mindestausstattung einer Regelgruppe hinaus auch eine pädagogische Fachkraft mit heilpädagogischer Qualifikation tätig. Eine pädagogische Fachkraft, die eine zusätzliche heilpädagogische Qualifikation durch eine Weiterbildung im Umfang von mindestens 260 Unterrichtsstunden erworben hat, die hinsichtlich Zielsetzung und Inhalt den Rahmenplan für die berufsbegleitende Weiterbildung „Integrative Erziehung und Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder im Kontext inklusiver Bildungsprozesse“ des niedersächsischen Kultusministeriums zugrunde legt, kann ebenfalls in der heilpädagogischen Förderung tätig sein.

Informationen und Anmeldung
Franziska Schendel
Pädagogische Mitarbeiterin der KEB
05121-20649-73 | schendel@keb-hi.de

 

mehr Informationen und zur Anmeldung

zur Ausschreibung
09.09.24 11:15:16