Integrative Erziehung und Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder im Kontext inklusiver Bildungsprozesse
Berufsbegleitende Weiterbildung nach dem Rahmenplan des niedersächsischen Kultusministeriums
Inhalte
Die gemeinsame Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung gehört zum Bildungsauftrag der Kindertagesstätten in Niedersachsen. Dieser ist im Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) verankert und zielt auf „die gleichberechtigte, inklusive gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder“ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 NKiTaG) und sieht die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung vor.
In jeder integrativen Gruppe ist über die personelle Mindestausstattung einer Regelgruppe hinaus auch eine pädagogische Fachkraft mit heilpädagogischer Qualifikation tätig. Eine pädagogische Fachkraft, die eine zusätzliche heilpädagogische Qualifikation durch eine Weiterbildung im Umfang von mindestens 260 Unterrichtsstunden erworben hat, die hinsichtlich Zielsetzung und Inhalt den Rahmenplan für die berufsbegleitende Weiterbildung „Integrative Erziehung und Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder im Kontext inklusiver Bildungsprozesse“ des niedersächsischen Kultusministeriums zugrunde legt, kann ebenfalls in der heilpädagogischen Förderung tätig sein.
Modul 1: Entwicklung der gemeinsamen Erziehung und Bildung und gesetzliche Grundlagen in Niedersachsen 25 UE
Modul 2: Integration im Kontext gesellschaftlicher Entwicklung 15 UE
Modul 3: Bildung, Lernen und Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung im Alter von null bis zehn Jahren 40 UE
Modul 4: Pädagogisch-didaktische Ansätze in der Kindertageseinrichtung im Kontext integrativer Arbeit 20 UE
Modul 5: Beobachtung & Dokumentation - von der zufälligen Beobachtung zum systematischen Beobachten und Dokumentieren in der Kindertageseinrichtung 15 UE
Modul 6: Theorie und Praxis projektorientierter Planung, Teil I: Projektmethode und Projektplanung 15 UE
Modul 7: Partizipation, Kommunikation und Sprache 30 UE
Modul 8: Pädagogisches Arbeiten mit Kindern mit "schweren Behinderungen" in der Kindertageseinrichtung als Bildungs- und Erfahrungsraum 30 UE
Modul 9: Praxis in Kindertageseinrichtungen mit integrativen Gruppen 20 UE
Modul 10: Theorie und Praxis projektorientierter Planung, Teil II: Auswertung der Projektumsetzung 15 UE
Modul 11: Pädagogik, Diagnostik und Therapie bei Kindern mit Behinderung als interdisziplinärer Auftrag 20 UE
Modul 12: Zusammenarbeit mit Eltern, Familien und Institutionen 20 UE
Vertiefung/Schwerpunktsetzung/Prüfungsvorbereitung 15 UE
Gesamt: 280 UE
Die Weiterbildung wird nach dem Rahmenplan für eine berufsbegleitende Weiterbildung „Integrative Erziehung und Bildung
in Tageseinrichtungen für Kinder im Kontext inklusiver Bildungsprozesse“ des niedersächsischen Kultusministeriums durchgeführt.
Selbstgesteuertes Lernen
- Führen eines Lerntagebuches
- Regelmäßige Peer-Gruppen-Treffen
Teilnehmende
Die Weiterbildung ist für pädagogische Fachkräfte gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 Nrn. 1-3 NKiTaG (staatlich anerkannte Erzieher:innen, staatlich anerkannte Kindheitspädagog:innen sowie staatlich anerkannte Sozialpädagog:innen) konzipiert. Nur sie erfüllen die
gesetzlichen Voraussetzungen, um nach erfolgreicher Teilnahme an der Weiterbildung an Stelle einer heilpädagogischen Fachkraft in einer integrativen Kindergartengruppe tätig werden zu können. Voraussetzung sollte eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung sein.
Leistungsnachweise
- Min. ein Protokoll eines Lehrgangstages pro Teilnehmer/-in
- Ausarbeitung einer schriftlichen Projektplanung
- Vorlage einer schriftlichen Beobachtungsanalyse (vgl. Modul 5) oder einer schriftlichen Buchpräsentation (Länge max. 3 DIN-A4-Seiten).
- Verbindliche Hospitationen im integrativen Handlungsfeld außerhalb der eigenen Einrichtung. Die Hospitation hat verbindlich in einer Tageseinrichtung für Kinder mit integrativer Gruppe außerhalb der eigenen Einrichtung zu erfolgen, um den eigenen Erfahrungshintergrund zu erweitern. Dabei ist eine Dauer von drei Tagen anzustreben, der Mindestumfang von einem Tag (8 UE) ist nicht zu unterschreiten. Für die Organisation der Hospitationen sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich
Abschluss
Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Hausarbeit über ein Thema aus dem Themenkanon der Module 1 - 12. Die Arbeit dokumentiert und reflektiert, unter Verwendung der relevanten Fachliteratur, z.B. eine Befragung, ein Projekt, einen Fall oder eine Praxisevaluation. Das Thema der Hausarbeit, die mindestens zehn und nicht mehr als 25 DIN-A4-Seiten umfasst, wird in Absprache mit der Kursleitung von den Teilnehmenden selbst gewählt.
Die mündliche Prüfung erfolgt in Form eines Kolloquiums, dessen Ausgangspunkt das Thema der schriftlichen Arbeit ist. Das Kolloquium dauert pro Prüfling max. 20 Minuten.
Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.
Termine
Eine Übersicht zu den Terminen finden Sie demnächst rechts unter "Downloads". Änderungen sind vorbehalten.
Referent:innen
Christina Sadafizadeh
Lisa Disep
Charlotte Wienäber
Kosten
Für im Landkreis Hildesheim tätige pädagogische Fachkräfte werden die Kosten vom Landkreis Hildesheim übernommen. Externe Interessenten nehmen bitte mit uns Kontakt auf. Für Sie gelten abweichende Kursgebühren und Teilnahmebedingungen.
Informationen und Anmeldung
Leyla Kaplan
Pädagogische Mitarbeiterin der KEB
05121-2064978 I kaplan@keb-hi.de
Anmeldungen bitte per Mail an kaplan@keb-hi.de. Um eine Anmeldung durch den Träger wird gebeten. Dieser ist für die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen zuständig.
Kurstermine 9
-
Ort / Raum
-
- 1
- Donnerstag, 12. November 2026
- 09:00 – 17:30 Uhr
- großer Vortragsraum, 4. Ebene 402
1 Donnerstag 12. November 2026 09:00 – 17:30 Uhr großer Vortragsraum, 4. Ebene 402 -
- 2
- Freitag, 13. November 2026
- 09:00 – 17:30 Uhr
- großer Vortragsraum, 4. Ebene 402
2 Freitag 13. November 2026 09:00 – 17:30 Uhr großer Vortragsraum, 4. Ebene 402 -
- 3
- Donnerstag, 21. Januar 2027
- 09:00 – 17:30 Uhr
- großer Vortragsraum, 4. Ebene 402
3 Donnerstag 21. Januar 2027 09:00 – 17:30 Uhr großer Vortragsraum, 4. Ebene 402 -
- 4
- Freitag, 22. Januar 2027
- 09:00 – 17:30 Uhr
- großer Vortragsraum, 4. Ebene 402
4 Freitag 22. Januar 2027 09:00 – 17:30 Uhr großer Vortragsraum, 4. Ebene 402 -
- 5
- Montag, 25. Januar 2027
- 09:00 – 17:30 Uhr
- großer Vortragsraum, 4. Ebene 402
5 Montag 25. Januar 2027 09:00 – 17:30 Uhr großer Vortragsraum, 4. Ebene 402 -
- 6
- Donnerstag, 11. Februar 2027
- 09:00 – 17:30 Uhr
- großer Vortragsraum, 4. Ebene 402
6 Donnerstag 11. Februar 2027 09:00 – 17:30 Uhr großer Vortragsraum, 4. Ebene 402 -
- 7
- Freitag, 12. Februar 2027
- 09:00 – 17:30 Uhr
- großer Vortragsraum, 4. Ebene 402
7 Freitag 12. Februar 2027 09:00 – 17:30 Uhr großer Vortragsraum, 4. Ebene 402 -
- 8
- Montag, 15. Februar 2027
- 09:00 – 17:30 Uhr
- großer Vortragsraum, 4. Ebene 402
8 Montag 15. Februar 2027 09:00 – 17:30 Uhr großer Vortragsraum, 4. Ebene 402 -
- 9
- Freitag, 09. Juli 2027
- 09:00 – 17:30 Uhr
- Aula Erdgeschoss 104
9 Freitag 09. Juli 2027 09:00 – 17:30 Uhr Aula Erdgeschoss 104
Integrative Erziehung und Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder im Kontext inklusiver Bildungsprozesse
Berufsbegleitende Weiterbildung nach dem Rahmenplan des niedersächsischen Kultusministeriums
Inhalte
Die gemeinsame Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung gehört zum Bildungsauftrag der Kindertagesstätten in Niedersachsen. Dieser ist im Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) verankert und zielt auf „die gleichberechtigte, inklusive gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder“ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 NKiTaG) und sieht die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung vor.
In jeder integrativen Gruppe ist über die personelle Mindestausstattung einer Regelgruppe hinaus auch eine pädagogische Fachkraft mit heilpädagogischer Qualifikation tätig. Eine pädagogische Fachkraft, die eine zusätzliche heilpädagogische Qualifikation durch eine Weiterbildung im Umfang von mindestens 260 Unterrichtsstunden erworben hat, die hinsichtlich Zielsetzung und Inhalt den Rahmenplan für die berufsbegleitende Weiterbildung „Integrative Erziehung und Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder im Kontext inklusiver Bildungsprozesse“ des niedersächsischen Kultusministeriums zugrunde legt, kann ebenfalls in der heilpädagogischen Förderung tätig sein.
Modul 1: Entwicklung der gemeinsamen Erziehung und Bildung und gesetzliche Grundlagen in Niedersachsen 25 UE
Modul 2: Integration im Kontext gesellschaftlicher Entwicklung 15 UE
Modul 3: Bildung, Lernen und Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung im Alter von null bis zehn Jahren 40 UE
Modul 4: Pädagogisch-didaktische Ansätze in der Kindertageseinrichtung im Kontext integrativer Arbeit 20 UE
Modul 5: Beobachtung & Dokumentation - von der zufälligen Beobachtung zum systematischen Beobachten und Dokumentieren in der Kindertageseinrichtung 15 UE
Modul 6: Theorie und Praxis projektorientierter Planung, Teil I: Projektmethode und Projektplanung 15 UE
Modul 7: Partizipation, Kommunikation und Sprache 30 UE
Modul 8: Pädagogisches Arbeiten mit Kindern mit "schweren Behinderungen" in der Kindertageseinrichtung als Bildungs- und Erfahrungsraum 30 UE
Modul 9: Praxis in Kindertageseinrichtungen mit integrativen Gruppen 20 UE
Modul 10: Theorie und Praxis projektorientierter Planung, Teil II: Auswertung der Projektumsetzung 15 UE
Modul 11: Pädagogik, Diagnostik und Therapie bei Kindern mit Behinderung als interdisziplinärer Auftrag 20 UE
Modul 12: Zusammenarbeit mit Eltern, Familien und Institutionen 20 UE
Vertiefung/Schwerpunktsetzung/Prüfungsvorbereitung 15 UE
Gesamt: 280 UE
Die Weiterbildung wird nach dem Rahmenplan für eine berufsbegleitende Weiterbildung „Integrative Erziehung und Bildung
in Tageseinrichtungen für Kinder im Kontext inklusiver Bildungsprozesse“ des niedersächsischen Kultusministeriums durchgeführt.
Selbstgesteuertes Lernen
- Führen eines Lerntagebuches
- Regelmäßige Peer-Gruppen-Treffen
Teilnehmende
Die Weiterbildung ist für pädagogische Fachkräfte gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 Nrn. 1-3 NKiTaG (staatlich anerkannte Erzieher:innen, staatlich anerkannte Kindheitspädagog:innen sowie staatlich anerkannte Sozialpädagog:innen) konzipiert. Nur sie erfüllen die
gesetzlichen Voraussetzungen, um nach erfolgreicher Teilnahme an der Weiterbildung an Stelle einer heilpädagogischen Fachkraft in einer integrativen Kindergartengruppe tätig werden zu können. Voraussetzung sollte eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung sein.
Leistungsnachweise
- Min. ein Protokoll eines Lehrgangstages pro Teilnehmer/-in
- Ausarbeitung einer schriftlichen Projektplanung
- Vorlage einer schriftlichen Beobachtungsanalyse (vgl. Modul 5) oder einer schriftlichen Buchpräsentation (Länge max. 3 DIN-A4-Seiten).
- Verbindliche Hospitationen im integrativen Handlungsfeld außerhalb der eigenen Einrichtung. Die Hospitation hat verbindlich in einer Tageseinrichtung für Kinder mit integrativer Gruppe außerhalb der eigenen Einrichtung zu erfolgen, um den eigenen Erfahrungshintergrund zu erweitern. Dabei ist eine Dauer von drei Tagen anzustreben, der Mindestumfang von einem Tag (8 UE) ist nicht zu unterschreiten. Für die Organisation der Hospitationen sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich
Abschluss
Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Hausarbeit über ein Thema aus dem Themenkanon der Module 1 - 12. Die Arbeit dokumentiert und reflektiert, unter Verwendung der relevanten Fachliteratur, z.B. eine Befragung, ein Projekt, einen Fall oder eine Praxisevaluation. Das Thema der Hausarbeit, die mindestens zehn und nicht mehr als 25 DIN-A4-Seiten umfasst, wird in Absprache mit der Kursleitung von den Teilnehmenden selbst gewählt.
Die mündliche Prüfung erfolgt in Form eines Kolloquiums, dessen Ausgangspunkt das Thema der schriftlichen Arbeit ist. Das Kolloquium dauert pro Prüfling max. 20 Minuten.
Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.
Termine
Eine Übersicht zu den Terminen finden Sie demnächst rechts unter "Downloads". Änderungen sind vorbehalten.
Referent:innen
Christina Sadafizadeh
Lisa Disep
Charlotte Wienäber
Kosten
Für im Landkreis Hildesheim tätige pädagogische Fachkräfte werden die Kosten vom Landkreis Hildesheim übernommen. Externe Interessenten nehmen bitte mit uns Kontakt auf. Für Sie gelten abweichende Kursgebühren und Teilnahmebedingungen.
Informationen und Anmeldung
Leyla Kaplan
Pädagogische Mitarbeiterin der KEB
05121-2064978 I kaplan@keb-hi.de
Anmeldungen bitte per Mail an kaplan@keb-hi.de. Um eine Anmeldung durch den Träger wird gebeten. Dieser ist für die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen zuständig.
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GebührkostenlosAnmeldungen bitte per Mail an kaplan@keb-hi.de. <b>Um eine Anmeldung durch den Träger wird gebeten. </b>Dieser ist für die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen zuständig.
-
Kursnummer: PÄD37
Periode 2026 -
StartDo. 12.11.2026
09:00 UhrEndeFr. 09.07.2027
17:30 Uhr -
9 Termine / 90 Ustd.
- Veranstaltungsort,: Hildesheim