Kindertagespflegeperson werden Grundqualifizierung nach dem Qualitätshandbuch für Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei (QHB)
Start am 23. August 2024
Kindertagespflege ist ein wertvoller und unverzichtbarer Bestandteil der Kindertagesbetreuung. Sie wird von dafür qualifizierten Kindertagespflegepersonen geleistet. Als personenbezogene und familiennahe Betreuung eignet sich die Kindertagespflege in besonderer Weise für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bis drei Jahren. Sie ist gemäß gesetzlichem Förderauftrag (SGB VIII) Kindertageseinrichtungen gleich gestellt.
Die »Kompetenzorientierte Grundqualifizierung für Kindertagespflegepersonen nach dem QHB« mit insgesamt 300 Ustd. qualifiziert für die Tätigkeit als Tagespflegeperson.
Sie gliedert sich in zwei Phasen:
Die tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung
zielt auf den Aufbau grundlegender Kompetenzen.
In der tätigkeitsbegleitenden Grundqualifizierung
werden die Kompetenzen vertieft ist erweitert.
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Ihre Ansprechpartnerinnen
Franziska Schendel
Pädagogische Mitarbeiterin der KEB
05121 20649-73 | schendel@keb-hi.de
Julia Paulsen
Landkreis Hildesheim | Amt für Familie
Marie-Wagenknecht-Straße 3 | 31134 Hildesheim | Raum 569
05121-309-5692 | julia.paulsen@landkreishildesheim.de