Fortbildung für Pfarrsekretär:innen - Kirchenrecht
Kaum ein anderes theologisches Fach ist für die Arbeit im Pfarrbüro von so großer Relevanz wie das Kirchenrecht. Tagtäglich wird die Pfarrsekretärin als erste Kontaktperson bei ihrer wertvollen Arbeit mit seiner umfangreichen Materie konfrontiert. Dabei kommt es freilich immer wieder zu Fragen, die oft nach einer schnellen Antwort verlangen:
Wie ist das Ehevorbereitungsprotokoll richtig auszufüllen?
In welcher Angelegenheit ist das Generalvikariat anzugehen?
Wo ist das Protokoll aufzubewahren?
Wie sind die Kirchenbücher zu führen?
Was gilt es bei Auszügen zu beachten?
Wie steht es um die Sakramentenverwaltung allgemein?
Diese und andere Fragen sollen im Laufe der zwei Vormittage online anhand praxisrelevanter Beispiele und Übungen geklärt werden und die Arbeit der Pfarrsekretär:innen auf diese Weise noch besser machen.
Dienstbefreiung und Kostenübernahme
Nach § 6 der Arbeitsvertragsordnung des Bistums Hildesheim haben Mitarbeitende jedes Jahr Anspruch auf Dienstbefreiung für eine Arbeitswoche. Bei einer Teilnahmegebühr bis 250,00 € können Mitarbeitende die Kostentragung durch die Kirchengemeinde beim jeweiligen Kirchenvorstandsvorsitzenden beantragen.
Referent
Lic. iur. can. Benedikt Steenberg, Offizialatsrat
Referent für Kirchenrecht des Bistums Hildesheim
Alternativtermin
Die Fortbildung findet am 10. September auch als Präsenzveranstaltung ganztägig in Hildesheim statt (GSHi28).
Bei Fragen melden Sie sich gern beim zuständigen pädagogischen Mitarbeiter Hendrik Dane.
Tel: 05121 20649-80
Mail: dane@keb-hi.de
Wie ist das Ehevorbereitungsprotokoll richtig auszufüllen?
In welcher Angelegenheit ist das Generalvikariat anzugehen?
Wo ist das Protokoll aufzubewahren?
Wie sind die Kirchenbücher zu führen?
Was gilt es bei Auszügen zu beachten?
Wie steht es um die Sakramentenverwaltung allgemein?
Diese und andere Fragen sollen im Laufe der zwei Vormittage online anhand praxisrelevanter Beispiele und Übungen geklärt werden und die Arbeit der Pfarrsekretär:innen auf diese Weise noch besser machen.
Dienstbefreiung und Kostenübernahme
Nach § 6 der Arbeitsvertragsordnung des Bistums Hildesheim haben Mitarbeitende jedes Jahr Anspruch auf Dienstbefreiung für eine Arbeitswoche. Bei einer Teilnahmegebühr bis 250,00 € können Mitarbeitende die Kostentragung durch die Kirchengemeinde beim jeweiligen Kirchenvorstandsvorsitzenden beantragen.
Referent
Lic. iur. can. Benedikt Steenberg, Offizialatsrat
Referent für Kirchenrecht des Bistums Hildesheim
Alternativtermin
Die Fortbildung findet am 10. September auch als Präsenzveranstaltung ganztägig in Hildesheim statt (GSHi28).
Bei Fragen melden Sie sich gern beim zuständigen pädagogischen Mitarbeiter Hendrik Dane.
Tel: 05121 20649-80
Mail: dane@keb-hi.de
Kurstermine 2
-
Ort / Raum
-
- 1
- Montag, 07. Oktober 2024
- 09:30 – 13:30 Uhr
1 Montag 07. Oktober 2024 09:30 – 13:30 Uhr -
- 2
- Dienstag, 08. Oktober 2024
- 09:30 – 13:30 Uhr
2 Dienstag 08. Oktober 2024 09:30 – 13:30 Uhr - 2 vergangene Termine
Fortbildung für Pfarrsekretär:innen - Kirchenrecht
Kaum ein anderes theologisches Fach ist für die Arbeit im Pfarrbüro von so großer Relevanz wie das Kirchenrecht. Tagtäglich wird die Pfarrsekretärin als erste Kontaktperson bei ihrer wertvollen Arbeit mit seiner umfangreichen Materie konfrontiert. Dabei kommt es freilich immer wieder zu Fragen, die oft nach einer schnellen Antwort verlangen:
Wie ist das Ehevorbereitungsprotokoll richtig auszufüllen?
In welcher Angelegenheit ist das Generalvikariat anzugehen?
Wo ist das Protokoll aufzubewahren?
Wie sind die Kirchenbücher zu führen?
Was gilt es bei Auszügen zu beachten?
Wie steht es um die Sakramentenverwaltung allgemein?
Diese und andere Fragen sollen im Laufe der zwei Vormittage online anhand praxisrelevanter Beispiele und Übungen geklärt werden und die Arbeit der Pfarrsekretär:innen auf diese Weise noch besser machen.
Dienstbefreiung und Kostenübernahme
Nach § 6 der Arbeitsvertragsordnung des Bistums Hildesheim haben Mitarbeitende jedes Jahr Anspruch auf Dienstbefreiung für eine Arbeitswoche. Bei einer Teilnahmegebühr bis 250,00 € können Mitarbeitende die Kostentragung durch die Kirchengemeinde beim jeweiligen Kirchenvorstandsvorsitzenden beantragen.
Referent
Lic. iur. can. Benedikt Steenberg, Offizialatsrat
Referent für Kirchenrecht des Bistums Hildesheim
Alternativtermin
Die Fortbildung findet am 10. September auch als Präsenzveranstaltung ganztägig in Hildesheim statt (GSHi28).
Bei Fragen melden Sie sich gern beim zuständigen pädagogischen Mitarbeiter Hendrik Dane.
Tel: 05121 20649-80
Mail: dane@keb-hi.de
Wie ist das Ehevorbereitungsprotokoll richtig auszufüllen?
In welcher Angelegenheit ist das Generalvikariat anzugehen?
Wo ist das Protokoll aufzubewahren?
Wie sind die Kirchenbücher zu führen?
Was gilt es bei Auszügen zu beachten?
Wie steht es um die Sakramentenverwaltung allgemein?
Diese und andere Fragen sollen im Laufe der zwei Vormittage online anhand praxisrelevanter Beispiele und Übungen geklärt werden und die Arbeit der Pfarrsekretär:innen auf diese Weise noch besser machen.
Dienstbefreiung und Kostenübernahme
Nach § 6 der Arbeitsvertragsordnung des Bistums Hildesheim haben Mitarbeitende jedes Jahr Anspruch auf Dienstbefreiung für eine Arbeitswoche. Bei einer Teilnahmegebühr bis 250,00 € können Mitarbeitende die Kostentragung durch die Kirchengemeinde beim jeweiligen Kirchenvorstandsvorsitzenden beantragen.
Referent
Lic. iur. can. Benedikt Steenberg, Offizialatsrat
Referent für Kirchenrecht des Bistums Hildesheim
Alternativtermin
Die Fortbildung findet am 10. September auch als Präsenzveranstaltung ganztägig in Hildesheim statt (GSHi28).
Bei Fragen melden Sie sich gern beim zuständigen pädagogischen Mitarbeiter Hendrik Dane.
Tel: 05121 20649-80
Mail: dane@keb-hi.de
-
Gebühr45,00 €
-
Kursnummer: GSHi29
Periode 2024 -
StartMo. 07.10.2024
09:30 UhrEndeDi. 08.10.2024
13:30 Uhr
2
Termine
/ 8
Ustd.
Dozent*in:
Benedikt Steenberg
Veranstaltungsort: online