Sprachkurse für Geflüchtete
Seit 2015 fördert das Land Niedersachsen den Spracherwerb für Geflüchtete. Diese Sprachkurse sind mittlerweile in Basis-, Vertiefungs- und Intensivsprachkurse unterteilt. Manche Kurse richten sich an spezifische Zielgruppen aus bestimmten Herkunftsländern oder mit besonderen Bedarfen.
Das Erlernen einer neuen Sprache ist eine große Herausforderung. Deutschkenntnisse sind jedoch wichtig, um in Deutschland gut anzukommen und sich besser im Alltag zurecht zu finden. Dazu wollen wir als KEB unseren Beitrag leisten und Ihnen helfen, diese Herausforderung zu meistern.
In unseren Kursen setzen wir auf eine enge persönliche Betreuung und Unterstützung der Teilnehmer:innen. Unsere Dozent:innen und Mitarbeiter:innen sind erfahren und sehr motiviert, Sie beim Erlernen der deutschen Sprache zu unterstützen.
Die Programme SEG
Jolanta Schweer betreut folgende Programme zur Förderung von Maßnahmen zum Spracherwerb (Deutsch) von Geflüchteten:
- SEG-Flex 2025
- SEG 2026
Informationen zu den Programmen finden Sie ➔ hier (aewb-nds.de).
Ihre Ansprechpartnerin
Jolanta Schweer
Pädagogische Mitarbeiterin | Standort Hannover
05121 20649-69
schweer@keb-hi.de
Unsere neuen SEG-Kurse
Sprachkurs Deutsch für Geflüchtete B1 in Hildesheim
Ort Katholische Erwachsenenbildung
Domhof 2 | 31134 Hildesheim
Start 29. September 2026
Dienstag bis Freitag, 08:30 bis 12:45 Uhr
Ende 09. Februar 2027
Förderung durch:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
➔ mehr Informationen
Ihr Ansprechpartner
Stefan Liebich
05121 20649-76
liebich@keb-hi.de
Sprachkurs Deutsch für Geflüchtete* B1 in Sehnde
Ort Katholische Kirchengemeinde St. Maria
Am Papenholz 7 | 31319 Sehnde
Start 2. November 2026
Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:15 Uhr
Ende circa 31. März 2026
➔ mehr Informationen und zur Anmeldung
➔ zum Info-Flyer
Ihre Ansprechpartnerin
Jolanta Schweer
Pädagogische Mitarbeiterin
Standort Hannover
05121 20649-69
schweer@keb-hi.de
*Sprachkurs für geflüchtete Erwachsene (vorrangig Schutzsuchende). Bei freien Plätzen auch für Schutzberechtigte, ihre Familien, andere Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel sowie EU-Zugewanderte.
