Steenberg, Benedikt
Kaum ein anderes theologisches Fach ist für die Arbeit im Pfarrbüro von so großer Relevanz wie das Kirchenrecht. Tagtäglich wird die Pfarrsekretärin als erste Kontaktperson bei ihrer wertvollen Arbeit mit seiner umfangreichen Materie konfrontiert. Dabei kommt es freilich immer wieder zu Fragen, die oft nach einer schnellen Antwort verlangen: Wie ist das Ehevorbereitungsprotokoll richtig auszufüllen? In welcher Angelegenheit ist das Generalvikariat anzugehen? Wo ist das Protokoll aufzubewahren? Wie sind die Kirchenbücher zu führen? Was gilt es bei Auszügen zu beachten? Wie steht es um die Sakramentenverwaltung allgemein? Diese und andere Fragen sollen im Laufe des Kurstages anhand praxisrelevanter Beispiele und Übungen geklärt werden und die Arbeit der Pfarrsekretär:innen auf diese Weise noch besser machen. Ort Die Schulung findet in Präsenz bei der KEB statt. Domhof 2 31134 Hildesheim Kosten Die Kosten beinhalten die Kursgebühr sowie die Verpflegung mit Getränken und einem Mittagessen. Dienstbefreiung und Kostenübernahme Nach § 6 der Arbeitsvertragsordnung des Bistums Hildesheim haben Mitarbeitende jedes Jahr Anspruch auf Dienstbefreiung für eine Arbeitswoche. Bei einer Teilnahmegebühr bis 250,00 € können Mitarbeitende die Kostentragung durch die Kirchengemeinde beim jeweiligen Kirchenvorstandsvorsitzenden beantragen. Referent Lic. iur. can. Benedikt Steenberg, Offizialatsrat Referent für Kirchenrecht des Bistums Hildesheim Alternativtermin Die Fortbildung findet am 6. und 7. Oktober vormittags auch als Onlineveranstaltung statt (GSHi14). Bei Fragen melden Sie sich gern direkt bei uns. Tel: 05121 20649-60 Mail: info@keb-hi.de
Kaum ein anderes theologisches Fach ist für die Arbeit im Pfarrbüro von so großer Relevanz wie das Kirchenrecht. Tagtäglich wird die Pfarrsekretärin als erste Kontaktperson bei ihrer wertvollen Arbeit mit seiner umfangreichen Materie konfrontiert. Dabei kommt es freilich immer wieder zu Fragen, die oft nach einer schnellen Antwort verlangen: Wie ist das Ehevorbereitungsprotokoll richtig auszufüllen? In welcher Angelegenheit ist das Generalvikariat anzugehen? Wo ist das Protokoll aufzubewahren? Wie sind die Kirchenbücher zu führen? Was gilt es bei Auszügen zu beachten? Wie steht es um die Sakramentenverwaltung allgemein? Diese und andere Fragen sollen im Laufe der zwei Vormittage online anhand praxisrelevanter Beispiele und Übungen geklärt werden und die Arbeit der Pfarrsekretär:innen auf diese Weise noch besser machen. Dienstbefreiung und Kostenübernahme Nach § 6 der Arbeitsvertragsordnung des Bistums Hildesheim haben Mitarbeitende jedes Jahr Anspruch auf Dienstbefreiung für eine Arbeitswoche. Bei einer Teilnahmegebühr bis 250,00 € können Mitarbeitende die Kostentragung durch die Kirchengemeinde beim jeweiligen Kirchenvorstandsvorsitzenden beantragen. Referent Lic. iur. can. Benedikt Steenberg, Offizialatsrat Referent für Kirchenrecht des Bistums Hildesheim Alternativtermin Die Fortbildung findet am 10. September auch als Präsenzveranstaltung ganztägig in Hildesheim statt (GSHi13). Bei Fragen melden Sie sich gern direkt bei uns. Tel: 05121 20649-60 Mail: info@keb-hi.de