Hormann, Dr. Kathrin
Berufs- und Wirtschaftspädagogin, Coach, Prozessbegleiterin für das nifbe, Referentin für die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung (160 Ustd) Kindertagespflege ist ein wertvoller und unverzichtbarer Bestandteil der Kindertagesbetreuung. Sie wird von dafür qualifizierten Kindertagespflegepersonen geleistet. Als personenbezogene und familiennahe Betreuung eignet sich die Kindertagespflege in besonderer Weise für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bis drei Jahren. Sie ist gemäß gesetzlichem Förderauftrag (SGB VIII) Kindertageseinrichtungen gleich gestellt. Die kompetenzorientierte Grundqualifizierung zur Kindertagespflegeperson findet nach dem "Qualifizierungshandbuch (QHB) für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei“ statt und umfasst insgesamt 300 Ustd. Sie gliedert sich in zwei Phasen: Die tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung zielt auf den Aufbau grundlegender Kompetenzen. In der tätigkeitsbegleitenden Grundqualifizierung werden die Kompetenzen vertieft und erweitert. Tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung (160 Ustd) Inhalte - Einblick in das Tätigkeitsfeld der Kindertagespflege - Chancen und Herausforderungen der Kindertagespflege - Rolle der Tagespflegeperson - Aufbau einer Kindertagespflegestelle, Businessplan, Konzeption - Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren - Beziehungen gestalten - Bildung und kindliches Spiel begleiten - Kindeswohl, Kinderrechte - Gesundheit und Ernährung, Hygiene, Unfallverhütung - Reflexion eigener Kompetenzentwicklung - Praktikumsvorbereitung und –reflexion Selbstgesteuertes Lernen: Selbstlerneinheiten 100 Ustd Praktikum - in einer Kindertagespflegestelle: 40 Stunden - in einer Kindertagesstätte: 40 Stunden Erste Hilfe Kurs: 8 Stunden Tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung (140 Ustd) Inhalte - Grenzen und Möglichkeiten der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson - Unterschiedliche Lebenslagen der Kinder und Familien wahrnehmen - Bedürfnisse aller Kinder wahrnehmen und deren Wohlbefinden unterstützen - Bildungs- und Entwicklungsprozesse der Kinder begleiten - alltagsintegrierte Bildungsgelegenheiten schaffen - Erziehungspartnerschaft mit Eltern gestalten - Erziehungsstile reflektieren - Qualität und Konzeption der Kindertagespflegestelle überprüfen, sichern und weiterentwickeln - Reflexion eigener Kompetenzentwicklung Selbstgesteuertes Lernen und Kompetenzentwicklung: 40 Ustd Selbstlerneinheiten Referent:innen und Kursbegleitung Charlotte Wienäber, Kindheitspädagogin, Frühpädagogik – Leitung und Management von Kindertageseinrichtungen B.A., Leiterin Kindertagesstätte Kathrin Hormann, Berufs und Wirtschaftspädagogin, Coach, Prozessbegleiterin für das nifbe Fachreferent:innen Zertifikat und Abschluss Die Katholische Erwachsenenbildung ist anerkannter Bildungsträger beim Bundesverband Kindertagespflege. Die Teilnehmenden erstellen in der tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung eine eigene Konzeption der Kindertagespflegestelle sowie einen eigenen Businessplan. Die beiden Kursphasen enden jeweils mit einer Lernergebnisfeststellung. Das Kolloquium ist ein Fachgespräch, in dem die Teilnehmer:innen ihre Lernergebnisse, welche sie im Laufe der Grundqualifizierung erworben haben, darstellen und bilanzieren. Nach erfolgreichem Abschluss, Praktikum und bei regelmäßiger Teilnahme von mind. 90% der Unterrichtszeit erwerben die Teilnehmenden das Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ des Bundesverbands für Kindertagespflege. Anmeldung und Zulassung Sie können sich links über den Warenkorb anmelden. Eine Zulassung zur Qualifizierung erfolgt in Abstimmung mit der Fachberatung Kindertagespflege, Amt für Familie, Landkreis Hildesheim. Sie erhalten eine Nachricht zu Ihrer Teilnahme. Die automatisierte Anmeldebestätigung ist keine verbindliche Zulassung zur Qualifizierung. Teilnehmende aus Stadt und Landkreis Hildesheim werden vorrangig zugelassen. Kosten Für Teilnehmende, die über den Landkreis Hildesheim zugelassen werden, betragen die Kosten 200,00 € zzgl. Zertifikatsgebühren (30€) und Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs. Teilnehmende aus anderen Kommunen können in Absprache mit dem Landkreis Hildesheim bei freien Plätzen zugelassen werden. Für diese gelten abweichende Kursgebühren und Bedingungen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit der Fachberatung Kindertagespflege, Landkreis Hildesheim, auf. Julia Paulsen Fachberatung Kindertagespflege I Amt für Familie Landkreis Hildesheim Telefon 05121 309-5692 I julia.paulsen@landkreishildesheim.de Termine Der Kurs beginnt am 23. August 2024 um 15:30 Uhr. Eine Übersicht der Termine finden Sie unten. Der Erste-Hilfe-Kindernotfall-Lehrgang ist am 09. November 2024 von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Die Lernergebnisfeststellung erfolgt am 17. Mai 2025 von 09:00 bis 18:30 Uhr. Die tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung wird im Sommer 2025 anschließen. Information und Ansprechpartner:in Franziska Schendel Pädagogische Mitarbeiterin der KEB Telefon 05121 20649-73 I schendel@keb-hi.de
Bitte beachten Sie die Informationen zur Anmeldung und zu den Kursgebühren im Text. Für externe Teilnehmende gelten abweichende Gebühren und Teilnahmebedingungen.
Inhalte Die gemeinsame Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung gehört zum Bildungsauftrag der Kindertagesstätten in Niedersachsen. Dieser ist im Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) verankert und zielt auf „die gleichberechtigte, inklusive gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder“ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 NKiTaG) und sieht die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung vor. In jeder integrativen Gruppe ist über die personelle Mindestausstattung einer Regelgruppe hinaus auch eine pädagogische Fachkraft mit heilpädagogischer Qualifikation tätig. Eine pädagogische Fachkraft, die eine zusätzliche heilpädagogische Qualifikation durch eine Weiterbildung im Umfang von mindestens 260 Unterrichtsstunden erworben hat, die hinsichtlich Zielsetzung und Inhalt den Rahmenplan für die berufsbegleitende Weiterbildung „Integrative Erziehung und Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder im Kontext inklusiver Bildungsprozesse“ des niedersächsischen Kultusministeriums zugrunde legt, kann ebenfalls in der heilpädagogischen Förderung tätig sein. Baustein 1: Entwicklung integrativer Erziehung (Teil I) und gesetzlicher Grundlagen in Niedersachsen (Teil II) 25 UE Baustein 2: Integration im Kontext gesellschaftlicher Entwicklung 15 UE Baustein 3: Bildung, Entwicklung und Lernen von Kindern im Alter von null bis zehn Jahren (20 UE) Baustein 4: Beeinträchtigung kindlicher Entwicklung: Erscheinungsformen, Ätiologie, Diagnose und Bedeutung für Pädagogik und Therapie 20 UE Baustein 5: Pädagogisch-didaktische Ansätze in der Tageseinrichtung für Kinder im Kontext integrativer Arbeit 20 UE Baustein 6: Beobachtung - von einer zufälligen Beobachtung zu einem systematischen (strukturierten) Beobachten und Dokumentieren in der Tageseinrichtung für Kinder 15 UE Baustein 7: Theorie und Praxis projektorientierter Planung 15 UE Baustein 8: Partizipation, Kommunikation und Sprache 30 UE Baustein 9: Pädagogisches Arbeiten mit Kindern mit „schweren Behinderungen“ 15 UE Baustein 10: Praxis in Tageseinrichtungen für Kinder mit und ohne Behinderung 20 UE Baustein 11: Theorie und Praxis projektorientierter Planung 15 UE Baustein 12: Pädagogik, Diagnostik und Therapie bei Kindern mit Behinderung als interdisziplinärer Auftrag 20 UE Baustein 13: Die Tageseinrichtung für Kinder als Bildungs- und Erfahrungsraum 15 UE Baustein 14: Zusammenarbeit mit Eltern, Familien und Institutionen 20 UE Vertiefung/Schwerpunkt/Prüfungsvorbereitung 15 UE Gesamt: 280 UE Die Weiterbildung wird nach dem Rahmenplan für eine berufsbegleitende Weiterbildung „Integrative Erziehung und Bildung in Tageseinrichtungen für Kinder im Kontext inklusiver Bildungsprozesse“ des niedersächsischen Kultusministeriums durchgeführt. Selbstgesteuertes Lernen - Führen eines Lerntagebuches - Regelmäßige Peer-Gruppen-Treffen Teilnehmende Die Weiterbildung ist für pädagogische Fachkräfte gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 Nrn. 1-3 NKiTaG (staatlich anerkannte Erzieher-/innen, staatlich anerkannte Kindheitspädagog-/innen sowie staatlich anerkannte Sozialpädagog-/innen) konzipiert. Nur sie erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen, um nach erfolgreicher Teilnahme an der Weiterbildung an Stelle einer heilpädagogischen Fachkraft in einer integrativen Kindergartengruppe tätig werden zu können. Voraussetzung sollte eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung sein. Leistungsnachweise - Min ein Protokoll eines Lehrgangstages pro Teilnehmer/-in - Schriftliche Projektplanung einschließlich einer Tätigkeitsstrukturanalyse - Vorlage einer schriftlichen Beobachtungsanalyse (vgl. Baustein 6) oder einer schriftlichen Buchpräsentation (Länge max. 3 DIN-A4-Seiten). - Verbindliche Hospitationen im integrativen Handlungsfeld außerhalb der eigenen Einrichtung. Die Hospitation hat verbindlich in einer Tageseinrichtung für Kinder mit integrativer Gruppe außerhalb der eigenen Einrichtung zu erfolgen, um den eigenen Erfahrungshintergrund zu verbreitern. Dabei ist eine Dauer von drei Tagen anzustreben, der Mindestumfang von einem Tag (8 UE) ist nicht zu unterschreiten. Für die Organisation der Hospitationen sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich Abschluss Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Hausarbeit über ein Thema aus dem Themenkanon der Bausteine 1 - 14. Die Arbeit dokumentiert und reflektiert z.B. eine Befragung, ein Projekt, einen Fall oder eine Praxisevaluation unter Verwendung der relevanten Fachliteratur. Das Thema der Hausarbeit, die mindestens zehn und nicht mehr als 25 DIN-A4-Seiten umfasst, wird in Absprache mit der Kursleitung von den Teilnehmenden selbst gewählt. Die mündliche Prüfung erfolgt in Form eines Kolloquiums, dessen Ausgangspunkt das Thema der schriftlichen Arbeit ist. Das Kolloquium dauert pro Prüfling max. 20 Minuten. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat. Termine Eine Übersicht zu den Terminen finden Sie demnächst rechts unter "Downloads". Änderungen sind vorbehalten. Referent:innen Lisa Dispep Dr. Kathrin Hormann Nadine Pietzovski Charlotte Wienäber N.N. Kosten Für im Landkreis Hildesheim tätige pädagogische Fachkräfte werden die Kosten vom Landkreis Hildesheim übernommen. Externe Interessenten nehmen bitte mit uns Kontakt auf. Für Sie gelten abweichende Kursgebühren und Teilnahmebedingungen. Informationen und Anmeldung Franziska Schendel Pädagogische Mitarbeiterin der KEB 05121-2064973 I schendel@keb-hi.de Anmeldungen bitte per Mail an schendel@keb-hi.de. Um eine Anmeldung durch den Träger wird gebeten. Dieser ist für die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen zuständig.
Die Weiterbildung wird in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Hildesheim durchgeführt. Bitte beachten Sie die Informationen zu Kursgebühren und Teilnahmebedingungen im Text.
Es gehört zum Alltag in der Kita, dass einmal gehauen, gebissen oder gekratzt wird. Dafür ist es zunächst wichtig zu verstehen, warum Kinder in verschiedenen Entwicklungsphasen hauen, kratzen oder beißen, denn dieses können ganz „normale“ Verhaltensweisen sein. Dennoch erfordern diese meist eine Reaktion der pädagogischen Fachkraft. Aber wie kann man Kinder in solchen Situationen begleiten? Wie die pädagogische Fachkraft reagiert, wird auch von der eigenen Haltung beeinflusst. Die Frage der Haltung wird während der Fortbildung immer wieder auftauchen. Daneben stehen praktische Überlegungen zum präventiven Handeln. Welche Möglichkeiten gibt es die Häufigkeit des Hauens, Kratzens und Beißens zu verringern? Ihre Ansprechpartnerin Jolanta Schweer Pädagogische Mitarbeiterin 05121 20649-69 schweer@keb-hi.de