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Kinder in Not | Erkennen | beurteilen | handeln – Fortbildung zur Umsetzung des Schutzauftrages §8a SGB VIII in Kindertagesstätten
Fortbildung für Pädagogische Mitarbeiter:innen in Kindertagestätten

Das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) präzisiert durch verschiedene Normen den Schutz bei Kindeswohlgefährdung. Im Fokus steht der § 8a SGB VIII als ein zentrales Instrument - insbesondere für das Arbeitsfeld der Kindertageseinrichtungen - mit besonderer Bedeutung. Gemäß dem BGB handelt es sich dann um Kindeswohlgefährdung, wenn das geistige, körperliche und seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist und die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Mit der Fortbildung qualifizieren sich Erzieherinnen und Erzieher für die Erfüllung des Schutzauftrages den Kindern gegenüber.

Von den Erzieherinnen und Erziehern wird erwartet, dass sie mögliche Risikofaktoren, die zu einer Kindeswohlgefährdung führen könnten, erkennen. Sie sind dann in der Lage, die beobachteten Fakten auszuwerten und zu beurteilen. Daraus ziehen sie Konsequenzen und handeln im Sinne des Schutzauftrages.

Inhalte

Die eigene Haltung und Erfahrung zum Thema Kindeswohlgefährdung reflektieren

Wer sich mit dem Thema Kindeswohlgefährdung professionell auseinandersetzt, wird auf dem Hintergrund seiner Biographie, der Erfahrungen im beruflichen Kontext und in der Zusammenschau mit den Kinderrechten, seine persönliche Haltung überdenken und erarbeiten.

Risikofaktoren kennen und beurteilen
Es gibt Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wie z.B.: die äußere Erscheinung, das Verhalten des Kindes, Verhalten der Erziehungspersonen, familiäre Situation, Wohnsituation... Die Anwendung des „Ampelsystems“ ist dabei eine Hilfe, sich als Erzieherinnen/ Erzieher einen Überblick zu verschaffen.

Arbeitsinstrumente anwenden und auswerten
Als Grundlage für die persönliche Einschätzung, für den kollegialen Austausch, und das Führen von Elterngesprächen, ist die genaue Dokumentation von Beobachtungen notwendig. Mit Hilfe von Arbeitsinstrumenten, wie Beurteilungs-, Entwicklungsbögen, wird die Grundlage für weitere Schritte geschaffen.

Handlungsstrategien entwickeln
Nach dem Auswerten aller Fakten, muss eine Risikoabschätzung erfolgen, dabei stellen sich folgende Fragen: Wie führe ich als Erzieher:in schwierige Elterngespräche? Wo finde ich Hilfestellung? Wann ist die Hinzuziehung der Kinderschutzfachkraft notwendig? Wann muss eine Meldung ans Jugendamt erfolgen?

Die Teilnehmer:innen erhalten eine Teilnahmebescheinigung.


Ihre Ansprechpartnerin
Jolanta Schweer
Pädagogische Mitarbeiterin
05121 20649-69
schweer@keb-hi.de

Kinder in Not | Erkennen | beurteilen | handeln – Fortbildung zur Umsetzung des Schutzauftrages §8a SGB VIII in Kindertagesstätten
Fortbildung für Pädagogische Mitarbeiter:innen in Kindertagestätten

Das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) präzisiert durch verschiedene Normen den Schutz bei Kindeswohlgefährdung. Im Fokus steht der § 8a SGB VIII als ein zentrales Instrument - insbesondere für das Arbeitsfeld der Kindertageseinrichtungen - mit besonderer Bedeutung. Gemäß dem BGB handelt es sich dann um Kindeswohlgefährdung, wenn das geistige, körperliche und seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist und die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Mit der Fortbildung qualifizieren sich Erzieherinnen und Erzieher für die Erfüllung des Schutzauftrages den Kindern gegenüber.

Von den Erzieherinnen und Erziehern wird erwartet, dass sie mögliche Risikofaktoren, die zu einer Kindeswohlgefährdung führen könnten, erkennen. Sie sind dann in der Lage, die beobachteten Fakten auszuwerten und zu beurteilen. Daraus ziehen sie Konsequenzen und handeln im Sinne des Schutzauftrages.

Inhalte

Die eigene Haltung und Erfahrung zum Thema Kindeswohlgefährdung reflektieren

Wer sich mit dem Thema Kindeswohlgefährdung professionell auseinandersetzt, wird auf dem Hintergrund seiner Biographie, der Erfahrungen im beruflichen Kontext und in der Zusammenschau mit den Kinderrechten, seine persönliche Haltung überdenken und erarbeiten.

Risikofaktoren kennen und beurteilen
Es gibt Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wie z.B.: die äußere Erscheinung, das Verhalten des Kindes, Verhalten der Erziehungspersonen, familiäre Situation, Wohnsituation... Die Anwendung des „Ampelsystems“ ist dabei eine Hilfe, sich als Erzieherinnen/ Erzieher einen Überblick zu verschaffen.

Arbeitsinstrumente anwenden und auswerten
Als Grundlage für die persönliche Einschätzung, für den kollegialen Austausch, und das Führen von Elterngesprächen, ist die genaue Dokumentation von Beobachtungen notwendig. Mit Hilfe von Arbeitsinstrumenten, wie Beurteilungs-, Entwicklungsbögen, wird die Grundlage für weitere Schritte geschaffen.

Handlungsstrategien entwickeln
Nach dem Auswerten aller Fakten, muss eine Risikoabschätzung erfolgen, dabei stellen sich folgende Fragen: Wie führe ich als Erzieher:in schwierige Elterngespräche? Wo finde ich Hilfestellung? Wann ist die Hinzuziehung der Kinderschutzfachkraft notwendig? Wann muss eine Meldung ans Jugendamt erfolgen?

Die Teilnehmer:innen erhalten eine Teilnahmebescheinigung.


Ihre Ansprechpartnerin
Jolanta Schweer
Pädagogische Mitarbeiterin
05121 20649-69
schweer@keb-hi.de
27.04.24 23:53:55